(YK). Von Donnerstagnachmittag bis zum Abend kontrollierte die Polizei mit 50 Beamtinnen und Beamten, der Zoll, das Amt für Arbeitsschutz und ein Vertreter der DEKRA am Kirchheimer Dreieck in einer Verdachtsunabhängigen Kontrolle Reisebusse und ihre Fahrgäste. Bei der Kontrolle wurden nicht nur die Busse auf ihren Zustand untersucht, sondern auch die Busfahrer auf

Einhaltung der Sozialvorschriften und die Fahrgäste , sowie ihr mitgeführtes Gepäck. Die Busse wurden von Selektierfahrzeugen aus dem fließenden Verkehr der Autobahnen 4, 5 und 7 gezogen und zu einer Kontrollstelle auf dem Kirchheimer Friedrichsfeld (Gewerbegebiet) geführt. Jeweils eine Beamtin oder ein Beamter von den Autobahnpolizeistationen aus Fulda und Bad Hersfeld, die von der Bereitschaftspolizei aus Mühlheim unterstützt wurden, kontrollierten einen Fahrgast aus dem Bus. Nach einer gründlichen Personenkontrolle, bei der auch die Ausweispapiere von speziell geschulten Beamten der Kripo aus Fulda auf Echtheit geprüft wurden, führten die Beamten jeden Fahrgast mit seinem Gepäck zu einem mobilen Einsatzfahrzeug vom Zoll, wo die Gepäckstücke durchleuchtet wurden. Zwischenzeitlich wurde auch der Busfahrer auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten überprüft und der Bus nach augenscheinlicher Kontrolle durch einen DEKRA Mitarbeiter auf Mängel untersucht. Gleich zu Beginn der Kontrolle wurden zwei Fahrgäste festgestellt, bei denen eine besondere Überprüfung notwendig wurde. Ein Fahrgast konnte sich nur durch einen Kalifornischen Führerschein ausweisen. Eine Personalienkontrolle ergab hier, das der Kontrollierte den Führerschein aber nicht im Schengenraum benutzen darf, da er von den deutschen Behörden ein generelles Fahrverbot ausgesprochen bekommen hat. Eingezogen werden konnte der Führerschein jedoch nicht, da er zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Fahrzeug geführt hatte. Eine weitere Person bereitete den Beamten viel Arbeit, da bei der Überprüfung zwei durch Geburtsdatum abweichende Identitäten festgestellt wurden. Durch die Kontrolle wurde die verbindliche Identität endgültig geklärt. Ein weiblicher Fahrgast musste von den Beamten belehrt werden, da sie sich ausserhalb der für sie verbindlichen Aufenthaltsbeschränkung befand. Sie wird umgehend in ihren zugewiesenen Bereich zurückreisen müssen. Ein endgültiges Ergebnis der Buskontrollen wird erst nach der Auswertung zum Freitag gegen 12 Uhr erwartet.

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