• 11. Juli 2025 11:56

Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern eingeschränkt oder verboten

Juli 10, 2025
Hersfeld-Rotenburg, 9. Juli 2025 - Ab Freitag, 11. Juli, ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen, 
Bächen und Seen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender 
Niederschläge verboten beziehungsweise nur noch stark eingegrenzt möglich. Das hat der Landkreis als 
zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) per Allgemeinverfügung angeordnet.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Seen, Flüssen und Bächen sehr niedrige 
Wasserstände eingestellt. Eine Änderung ist derzeit nicht absehbar. Es besteht die Gefahr, dass 
der Naturhaushalt nachhaltig gestört werde. Landrat Torsten Warnecke appelliert daher an das 
persönliche Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: "Bitte gehen Sie sorgsam mit der Ressource 
Wasser um und verschärfen Sie die Situation nicht noch, indem Sie den Gewässern illegal Wasser 
entnehmen, um ihren Garten zu bewässern."

Das Verbot gilt nicht für all jene, die eine sogenannte "wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme" 
erteilt bekommen haben und für alle, die ihre Tiere mit Wasser versorgen. Sollten sich die Pegelstände 
in den Gewässern weiter verschlechtern, ist jedoch nicht auszuschließen, dass möglicherweise auch diese 
Erlaubnisse eingeschränkt werden müssen.

Der Landkreis weist darauf hin, dass für den der gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, richtig teuer 
werden kann. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro 
geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung dazu steht im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises Hersfeld-Rotenburg 
unter www.hef-rof.de/öffentliche-bekanntmachungen<http://www.hef-rof.de/öffentliche-bekanntmachungen>.