Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern eingeschränkt oder verboten
Juli 10, 2025
Hersfeld-Rotenburg, 9. Juli 2025 - Ab Freitag, 11. Juli, ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen,
Bächen und Seen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender
Niederschläge verboten beziehungsweise nur noch stark eingegrenzt möglich. Das hat der Landkreis als
zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) per Allgemeinverfügung angeordnet.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Seen, Flüssen und Bächen sehr niedrige
Wasserstände eingestellt. Eine Änderung ist derzeit nicht absehbar. Es besteht die Gefahr, dass
der Naturhaushalt nachhaltig gestört werde. Landrat Torsten Warnecke appelliert daher an das
persönliche Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: "Bitte gehen Sie sorgsam mit der Ressource
Wasser um und verschärfen Sie die Situation nicht noch, indem Sie den Gewässern illegal Wasser
entnehmen, um ihren Garten zu bewässern."
Das Verbot gilt nicht für all jene, die eine sogenannte "wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme"
erteilt bekommen haben und für alle, die ihre Tiere mit Wasser versorgen. Sollten sich die Pegelstände
in den Gewässern weiter verschlechtern, ist jedoch nicht auszuschließen, dass möglicherweise auch diese
Erlaubnisse eingeschränkt werden müssen.
Der Landkreis weist darauf hin, dass für den der gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, richtig teuer
werden kann. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro
geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung dazu steht im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
unter www.hef-rof.de/öffentliche-bekanntmachungen<http://www.hef-rof.de/öffentliche-bekanntmachungen>.