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(YK). Noch immer hat der Winter nicht nur die Natur, sondern auch die Autofahrer fest im Griff. Die Spuren heftigen Wintereinzuges vom letzten Wochenende sind noch lange nicht beseitigt und auch die Autofahrer haben es noch nicht alle geschafft, ihre Fahrzeuge vom Schnee zu befreien, obwohl die Straßenverkehrsordnung hier eine sehr deutliche und klare Sprache spricht.

Wozu Schnee und Eis auf Kraftfahrzeugen führen kann und was es für Folgen haben kann, bekam Florian K. (23) hautnah zu spüren, als er mit seiner Oma von einem Einkauf im Supermarkt auf dem Heimweg war. Florian K. befuhr gerade die Bundesstraße 454 mit ca. 80 km/h in Richtung Kirchheim, als ihm drei Fahrzeuge entgegenkamen. Er sah, wie sich von einem der Fahrzeuge eine große mit Schnee bedeckte Eisplatte löste und durch die Luft wirbelte. Im Unterbewusstsein registrierte er dabei auch noch, dass sich die Eisplatte in der Luft teilte und im nächsten Moment krachte auch schon ein ca. 50 cm. im Durchschnitt großes Stück auf die Frontscheibe. Die Beiden Insassen des Seat hatten dabei großes Glück, dass die Eisplatte flach auftraf und sich nicht mit einer Kante oder Spitze in die Frontscheibe bohrte. Die Frontscheibe zersprang zwar beim Aufprall der Eisplatte, hielt aber den Druck aus und nur wenige kleine Partikelchen verteilten sich im Innenraum des Fahrzeugs. Alle drei Fahrzeuge setzten ihren Weg fort und hielten nicht an. Florian K. fuhr nur wenige Meter weiter in Kleba in eine Bushaltebucht und alarmierte die Polizei, die wenig später den Unfall aufnahm. Die Polizei sucht jetzt nach Zeugen und hofft, dass einer der drei Autofahrer, die Florian K. entgegengekommen sind, vielleicht doch etwas bemerkt hat und sich das Kennzeichen des Verursachers gemerkt hat. Der Verursacher selbst muss nicht unbedingt etwas bemerkt haben, allerdings wird er um ein Bußgeld wegen der nicht beseitigten „Dachlasten“ aus Schnee und Eis nicht herumkommen. Bei Florian K. und seiner Oma sitzt der Schrecken vom Unfall noch tief in den Knochen aber beide sind froh, dass es noch einmal so gut ausgegangen ist. Die Polizei weist noch einmal aufgrund des Unfalls darauf hin, dass es die Pflicht eines Autofahrers ist, sein Fahrzeug vollständig von Schnee und Eis zu befreien. Egal wie Eilig man es hat, die Sicherheit geht immer vor.

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