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Hersfeld-Rotenburg, 18. Juni 2020 

Das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg verhindert, dass der Alltag bei allen Teilen der Bevölkerung einkehren kann. Mit Stand von Donnerstag, 12 Uhr, beträgt die Zahl der nachweislich infizierten Personen in Hersfeld-Rotenburg 276. Dies entspricht 10 nachgewiesenen Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag. Um Neuinfektionen vor allem in den Schulen des Landkreises zu verhindern, mussten in den vergangenen zwei Tagen mehrere Schülergruppen an insgesamt drei Schulen unter Quarantäne gestellt werden.

Diese Vorsichtsmaßnahme hat das Gesundheitsamt des Kreises angeordnet. Im Einzelnen betroffen sind zwei Klassen der Lingg-Schule in Bad Hersfeld, darunter 14 Schülerinnen und Schüler sowie mehrere Lehrkräfte, außerdem eine Schülergruppe der Ernst-von-Harnack-Schule in Bad Hersfeld (11 Schülerinnen und Schüler und 2 Lehrkräfte). Darüber hinaus befinden sich 21 Schülerinnen und Schüler der Kirchheimer Grundschule Aulatal in häuslicher Absonderung, ebenso wie 3 Lehrkräfte.

Landrat Dr. Michael Koch reagiert auf diese Entwicklung mit Verärgerung: „Wir erleben hier ganz deutlich, wie das Fehlverhalten einzelner Personen im privaten Umfeld sich auf ganze Klassenverbände an unseren Schulen auswirkt. Von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten ist zu erwarten, dass sie die Tragweite der aktuellen Situation erkennen und entsprechend handeln.“

Im Moment ist immens wichtig, dass sich jeder an die geltenden Bestimmungen hält, die auf Landes- und Kreisebene getroffen wurden. Einige Kinder, die sich derzeit in Quarantäne befinden, gelten als Kontaktperson von Infizierten und wurden gleichwohl in die Schule geschickt. Auch wurden quarantänisierte Personen in der Öffentlichkeit angetroffen.

Koch wies daher auf mögliche Folgen der Quarantäneverweigerung hin: „Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Quarantäneanordnung sind auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich. Quarantäneverweigerer können darüber hinaus zwangsweise in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden.“


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