(YK). Am Freitagvormittag kontrollierte eine Streife der Autobahnpolizei aus Bad Hersfeld einen Lastzug, der den Beamten aufgrund seiner optischen Beschaffenheit nicht vorschriftsmäßig vorkam. Am Heck des Anhängers befanden sich zwei Riegel, die sehr wohl im Sortiment eines Baumarktes vorkommen, nicht aber beim Fahrzeugbau verwendet werden. Die „Spürnase“ der beiden speziell für die LKW-Kontrolle geschulten Beamten, die den Lastzug an der Autobahnabfahrt Kirchheim von der Autobahn zogen und auf einem Parkplatz kontrollierten, sollte recht behalten.

Im Verlauf der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass auf den Ladeflächen des Lastzuges vier PKWs transportiert wurden. Dieser Transport wurde nicht nur mit dem falschen Transportmittel durchgeführt, die Fahrzeuge waren zudem auch noch schlecht gesichert und teilweise auf Böcken gelagert, die amateurhaft angefertigt wurden. Auch stellte sich der Verdacht als richtig heraus, dass an dem Fahrzeug Baumarktriegel verwendet wurden. Diese Riegel wurden zur Sicherung für Auffahrrampen verwendet, die ebenfalls unerlaubt unter dem Boden der Ladefläche angebracht wurden, um die Verladung der PKWs überhaupt erst zu ermöglichen. Bei der Überprüfung des Fahrers, der den beiden Beamten auch „irgendwie bekannt“ vorkam stellte sich heraus, dass sie diesen Fahrer wegen des gleichen Vorfalls mit genau diesem Fahrzeug vor einem Jahr, am 17.11.2017 schon einmal kontrolliert und dem Fahrzeug die Weiterfahrt untersagt hatten. Das stillgelegte Fahrzeug muss jetzt auf dem Parkplatz auf ein geeignetes Transportmittel warten und die Fahrzeuge umgeladen werden. Auf den Spediteur wartet eine Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro. Ob die Strafe aufgrund des Vorsatzes noch höher ausfallen kann, muss vom RP in Kassel entschieden werden. Die Beamten der Autobahnpolizei setzten nach der Kontrolle ihre Fahrt zur Dienststelle fort. 12 Kilometer, auf denen ihnen noch so mancher „Speziallaster“ ins Auge fallen könnte.

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